Software as a service – Vertrag
Durch Anmeldung zur Webapplikation „pixelshakes“ unter https://pixelshakes.com/ durch Angabe Ihrer persönlichen Daten und durch Auswahl und Zustimmung einer der angebotenen Nutzungsberechtigungen laut Preisstabelle stimmen Sie dem nachfolgenden Software as a service-Vertrag samt angehängter, vertragsimmanenter Vertragsbestandteile zu und bestätigen, dass Sie sich vor Abschluss des Vertrages Kenntnis über den Vertragsinhalt, insbesondere auch Leistungsumfang und Entgelt, verschafft haben.
1. Vertragsparteien
Bytewood e.U., FN 478268k, ist Betreiber der Webapplikation „pixelshakes“. Bytewood e.U., FN 478268k, ist das Werknutzungsrecht gemäß §2/Z1 und §40a/1,2 UrhG des unter dem Namen „pixelshakes“ geschützten Werks eines Computerprogramms, welches unter Punkt 4 dieses Vertrages näher beschrieben wird, eingeräumt. Bytewood e.U. wird im Folgenden kurz „Provider“ und der Nutzer des Vertragsgegenstandes kurz „Client“ genannt, unabhängig davon, ob es sich beim Nutzer um einen Unternehmer oder einen Verbraucher handelt.
2. Begriffsbestimmungen
Provider bezeichnet im Weiteren den Inhaber des Werknutzungsrechts der Standard-Software „pixelshakes“ und den Betreiber der gleichnamigen Webapplikation. Der hier vorliegende Vertrag stellt für den Provider ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft dar.
Client bezeichnet im Weiteren den Vertragspartner des Providers, dem ein Nutzungsrecht an der Standard-Software und ein Recht auf Data-Hosting, gemäß denBestimmungen dieses Vertrages, eingeräumt wird. Soweit es sich beim Client um eine natürliche Person handelt die Verbraucher ist, gelten für ihn die gesetzlichenBestimmungen im Zusammenhang mit Rücktrittsrechten von Vertragsabschlüssen im Fernabsatz gemäß KSchG und FAGG. Der Rücktritt vom Vertragsabschluss kann binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss formfrei erklärt werden.
Standard-Software bezeichnet im Weiteren das mittels Quellcode/sourcecode geschaffene Computerprogramm, welches vertragsgegenständlich ist.
Quellcode/sourcecode bezeichnet im Weiteren den mit einer bestimmten Programmiersprache geschaffenen Text, unter dessen Anwendung die Standard-Software Anwendung und Funktionalität findet. Eine Herausgabe oder Veränderung des Quellcode/sourcecode an den Client ist nicht vertragsgegenständlich und verbleibt der Quellcode/sourcecode im urheberrechtlich geschützten Bereich des Providers.
Software as a Service bezeichnet im Weiteren die dem Client durch diesen Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Standard-Software und die eingeräumteMöglichkeit des Data-Hostings.
Data Hosting bezeichnet im Weiteren die Möglichkeit des Client, von ihm unter vertragskonformer Nutzung der Standard-Software konfigurierte Computerspiele, auf vom Provider zur Verfügung gestellten Servern, zu veröffentlichen.
Inhalte/assets bezeichnet im Weiteren Instrumente, unter Verwendung derer der Client durch Nutzung der Standard-Software Computerspiele selbständig konfigurieren kann. Inhalte/assets können hierbei insbesondere bildnerische und musikalische Darstellungen und Lichtbildwerke sein.
Server bezeichnet im Weiteren die technische Einrichtung, welche die zur Verfügung gestellte Speichermöglichkeit im Sinne dieses Vertrages beschreibt. Plattform bezeichnet im Weiteren die unter https://pixelshakes.com/ abrufbare und vom Provider betriebene, vertragsgegenständliche Webapplikation.
3. Allgemeine Vertragsbestimmungen und Zustimmung zum Vertragsinhalt
Durch Zustimmung zu diesem Vertrag und seiner vertragsimmanenten Bestandteile in der jeweils geltenden Fassung durch den Client kommt der Vertrag zwischen dem Provider und dem Client zustande. Die Pflicht für die vertragskonforme Leistungserbringung des Providers bzw. die Zurverfügungstellung derNutzungsberechtigung an den Client trifft den Provider nach Eingang einer Einzahlungsbestätigung gemäß der unter Punkt 6 dieses Vertrages genannten und zurVerfügung gestellten Zahlungsdienstleister. Der gegenständliche Vertrag und die darin verbürgten Leistungsverpflichtungen werden im Sinne eines Dauerschuldverhältnisses, zeitlich begrenzt durch die vereinbarte Vertragsdauer, wiederkehrend erbracht. Nach Vertragsabschluss erhält der Client eine automationsunterstützte, schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss per E-Mail an diejenige E-Mail-Adresse gesandt, die er im Zuge der Angabe seiner persönlichen Kontaktdaten bekannt gegeben hat. Der Zugang des Client zur Plattform ist passwortgeschützt. Das Passwort kann vom Client jederzeit innerhalb der Plattform geändert werden. Den Client trifft die Verpflichtung das Passwort zu schützen und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
4. Vertragsgegenstand
Der gegenständliche Vertrag wird für die Nutzung der Standardsoftware „pixelshakes“ durch den Client, als Software as a service, vereinbart. Die Webapplikation und die vertragsgegenständliche Software sind abzurufen unter https://pixelshakes.com/. Vertragsimmanenter Bestandteil dieses Vertrages sind die im Anhang befindlichen „service level agreement“ jeweils in der aktuellen Fassung, „Preistabelle“ und „Datenschutzvereinbarung“. Der Provider stellt dem Client nach Abschluss dieses Vertrages eine nach der gewählten Entgeltkategorie zu beurteilende, volumensabhängige Nutzungsberechtigung an der Software, für die Dauer dieses Vertrages, zur bestimmungsgemäßen Nutzung über das Medium Internet, zur Verfügung. Der Provider stellt dem Client überdies die Möglichkeit zur Verfügung, die vom Client genutzten Inhalte und die von ihm durch Nutzung dieser Inhalte konfigurierten Computerspiele im Sinne eines Data-Hostings auf den vom Provider betriebenen Servern zu speichern, zu den im „service level agreement“ genannten Zeitpunkten zu verarbeiten und vertragskonform zu nutzen. Die Software ist auf dem Server des Providers abgelegt und für den Client durch browserunterstützte Anwendungssysteme zugänglich. Abhängig von dem unter „Preistabelle“ gewählten Volumen, stehen dem Client hierfür ausschließlich vom Provider zur Verfügung gestellte Inhalte oder solche zur Verfügung, über die der Client ein von einer Verfügungsberechtigung des Providers nicht ableitbares Nutzungsrecht verfügt. Durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken (Fotos, Bilder und ähnliches) durch den Client, während der Nutzung des Vertragsgegenstandes, sichert der Client ausdrücklich zu über ausreichende rechtliche Nutzungsberechtigung für die Verwendung zu verfügen. Die Verarbeitung der Software durch den Client durch Download des Spiels auf einen externen Speicherplatz oder einen vom Client betriebenen Server ist diesem nicht gestattet. Die Software und die darauf erzeugten Computerspiele und die zur Verfügung gestellten Inhalte verbleiben während der Vertragslaufzeit auf dem Server des Providers. Das vom Client konfigurierte Spiel kann auf den vom Provider bereitgestellten Servern veröffentlicht werden. Auf Betätigung von „publish“ hin, erteilt der Client dem Provider den Auftrag das von ihm konfigurierte Spiel auf dem dafür zur Verfügung gestellten Speicherplatz des Servers zur Verfügungzu stellen. Es findet keine Prüfung des Inhalts des vom Client beauftragten Verarbeitungsprozesses statt. Das vom Client konfigurierte Spiel kann versendet werden und ist durch Betätigung des entsprechenden Links auf dem Server des Providers abzurufen. Es ist dem Client ausdrücklich untersagt die zur Verfügung gestellten Inhalte downzuloaden oder gesondert zu extrahieren oder sie auf einem vom Server unabhängigen Speicherplatz zu speichern.
5. Zugang zum Vertragsgegenstand
Für den Zugang zur Plattform und zum Vertragsgegenstand hat der Client vorab eineRegistrierung schriftlich auf der Plattform durchzuführen. Die für die Registrierungnotwendigen Daten umfassen hierbei den vollständigen Namen des Client und seineallgemeinen Kontaktdaten wie insbesondere die Bekanntgabe einer gültigen E-Mail-Adresse. Flüchtigkeitsfehler im Zuge der Anmeldung hindern den Vertragsabschlussnicht. Irrtümlich vorgenommene Eingabefehler sind innerhalb der Webapplikation bzw.durch Benachrichtigung des Providers verbesserbar. Durch den elektronischen Zugangzur Plattform gilt der Zugang zum Vertragsgegenstand als bewirkt und erfolgt keinerleiphysische Übergabe an den Client. Es erfolgt keine physische Übergabe vonEndverarbeitungsgeräten, die zur Nutzung für den Client notwendig wären. Der Zugangzur Plattform und zur Nutzung des Vertragsgegenstandes wird ausschließlichautomationsunterstützt durch die Nutzung des Internet zur Verfügung gestellt.
6. Nutzungsentgelt und Zahlungskonditionen
Die bestimmungsgemäße Nutzung des Vertragsgegenstandes unterliegt derEntgeltlichkeit, wobei die Höhe des durch den Client zu entrichtenden Entgelts von derdurch ihn im Zuge des Vertragsabschlusses gewählten Nutzungsberechtigung zubestimmen ist. Die durch den Provider zu erbringenden Vertragsleistungen werden durchden Abschluss eines Abonnements während der Vertragsdauer wiederkehrend erbracht.Die jeweiligen Nutzungsentgelte sind in der vertragsimmanenten „Preistabelle“verbindlich angegeben und sind diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fällig undim Voraus für die gesamte Vertragsdauer zu entrichten. Der Client wird denEntgeltzahlungsvorgang mit Hilfe der vom Provider auf seiner Website dargelegtenZahlungsdienstleister (Paypal oder ähnliche) durchführen. Der Client verpflichtet sichdazu, dem Provider die Änderung seiner vertragsgegenständlichen Bankverbindungbekannt zu geben.
7. Pflichten des Providers
Der Provider hat dem Client während der Vertragsdauer den Zugang und die Nutzungdes Vertragsgegenstandes, durch Zugang und Zugriff zur Webapplikation und denProvidern, über das Internet zu ermöglichen. Der Provider wird dem Client die Nutzungdes Computerprogramms zur Verfügung stellen. Der Umfang der den Provider treffendenLeistungsverpflichtungen ergibt sich aus der vom Client gewählten Entgeltkategorie zumZeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Provider leistet keine Gewähr für dieÜbertragungsstärke der Datenverbindung zwischen dem Endverarbeitungsgerät desClient und dem Routerausgang des Rechenzentrums. Der Provider erbringt sämtlichevertragsgegenständliche Leistungen nach dem Stand der Technik. Der Provider wartetdie von ihm selbst zur vertragskonformen Nutzung benötigten Endverarbeitungsgeräteordnungsgemäß und führt regelmäßige Maßnahmen zur Datensicherung der von ihmverwendeten IT-Systeme durch. Der Provider wird den Vertragsgegenstand unterZugrundelegung des „service level agreement“ ordnungsgemäß warten und dem Clientjeweils die aktuelle Version der Standard-Software zur Verfügung stellen.
8. Pflichten des Client
Um den unter Punkt 4 dieses Vertrages genannten Vertragsgegenstand nutzen zukönnen, hat sich der Client auf der Webapplikation ordnungs- und wahrheitsgemäß unterAngabe seiner persönlichen Daten zu registrieren. Der Client trägt die Verpflichtung denProvider über Änderungen hinsichtlich seiner persönlichen Daten zu informieren. DieVerpflichtung, Endverarbeitungsgeräte technisch zu warten und ausreichendeÜbertragungsstärke für die Inanspruchnahme des Vertragsgegenstandes zu schaffen,trifft den Client. Der Client hat den Provider über Fehlfunktionen desVertragsgegenstandes oder vorübergehende Funktionsausfälle in Kenntnis zu setzen.Hierbei wird auf den Kundendienst gemäß „Service level agreement“ verwiesen. DerClient hat das Entgelt gemäß „Preistabelle“ zu entrichten. Die vom Provider an den Clientzur Verfügung gestellten Zugangsdaten dürfen von diesem ausschließlich vertragskonform genutzt werden. Der Client hat die Zugangsdaten geheim zu halten unddarf diese nicht der Öffentlichkeit oder Dritten, entgeltlich oder unentgeltlich, zurVerfügung stellen. Er hat insbesondere durch Zuhilfenahme geeigneter technischerHilfsmittel dafür Sorge zu tragen, dass jene Endgeräte, von denen aus derVertragsgegenstand genutzt wird, vor unbefugtem Zutritt durch Dritte geschützt sind. DerClient darf die Zugangsdaten, sofern es sich beim Client um einen Unternehmer handelt,innerhalb der Unternehmenseinheit an ihn zurechenbare Personen zurvertragskonformen Nutzung weitergeben. Sollte für den Zugang und die Nutzung desVertragsgegenstandes durch den Client die Nutzung von Software, die in die Sphäre vonDrittanbietern reicht, auf der Hardware des Client notwendig sein, trifft die Verpflichtungder ordnungsgemäßen Wartung den Client. Insbesondere hat der Client für die Wahrungvon Nutzungsrechten des Drittanbieters selbständig Sorge zu tragen. Der Client hält denProvider in diesem Zusammenhang verschuldensunabhängig schuld- und klaglos.
9. Nutzung der vertragsgegenständlichen Standard-Software
9.1 Nutzungseinräumung für „Apprentice“, Witchdoctor“ und „Oracle“
Unter Verweis auf die vertragsimmanente „Preistabelle“ und die darin enthaltenenNutzungsbeschreibungen, erteilt der Provider dem Client für die Entgeltkategorien„Apprentice“, „Witchdoctor“ und „Oracle“, bedingt durch gültigen Vertragsabschluss unddie ordnungsgemäße Zahlung des Entgelts die nicht übertragbare, persönliche, nichtausschließliche, räumlich unbegrenzte und zeitlich für die Vertragsdauer beschränkteWerknutzungsbewilligung, die entwickelte Standard-Software zu nutzen. Sämtliche nichtvon dieser Werknutzungsbewilligung umfassten Verwertungs- und Nutzungsrechte,einschließlich gewerblicher Schutzrechte an der Standard-Software, verbleiben in dergeschützten Sphäre des Providers.- Die zulässige Nutzung der Software durch den Client umfasst das Laden undAblaufenlassen der Standard-Software in den Arbeitsspeicher sowie den darananschließenden bestimmungs- und vertragskonformen Gebrauch.- Sofern es nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist, ist die Erstellung jeglicherKopien/Vervielfältigungen durch den Client nicht gestattet. Eine zulässigeKopie/Vervielfältigung ist insbesondere dann möglich, soweit dies zur Benutzung desVertragsgegenstandes notwendig ist oder sich aus Gründen der Beweissicherungergibt. Nach Wegfall des Beweissicherungsgrundes ist diese Kopie/Vervielfältigungumgehend zu vernichten.- Sofern es nicht gemäß eines gesetzlich normierten Ausnahmefalls notwendig ist, istdie Dekompilierung (Umarbeitung) durch den Client untersagt.- Etwaig bestehende Urheberrechtsvermerke, die der Provider an der Softwareangebracht hat, dürfen vom Client nicht entfernt oder unerkennbar gemacht werden.
9.2 Nutzungseinräumung für „Unicorn Wizard“
Unter Verweis auf die vertragsimmanente „Preistabelle“ und die darin enthaltenenNutzungsbeschreibungen, erteilt der Provider dem Client für die Entgeltkategorie„Unicorn Wizard“, bedingt durch gültigen Vertragsabschluss und die ordnungsgemäßeZahlung des Entgelts nachfolgendes, erweitertes Nutzungsrecht- Die kommerzielle Nutzung des Vertragsgegenstandes außerhalb derUnternehmenseinheit insofern, als dass dem Client die Möglichkeit eingeräumt wird,einerseits selbständig Computerspiele zu konfigurieren und diese andererseits zueigenen Bedingungen, also insbesondere entgeltlich, an Dritte zu deren Nutzung zurVerfügung zu stellen.- Durch dieses erweiterte Nutzungsrecht wird dem Client kein Recht eingeräumt, denZugang zum Vertragsgegenstand außerhalb der Unternehmenseinheit zur Verfügungzu stellen und auch nicht das Recht eingeräumt, Dritten ein Bearbeitungsrecht amVertragsgegenstand zur Verfügung zu stellen.
10. Server und Data-Hosting
Neben der vertragskonformen Nutzung der Software durch den Client ist Gegenstanddieses Vertrages ebenso das Zurverfügungstellen von Speicherplatz auf einem Serverdes Providers für die durch den Client konfigurierten Spiele. Der Client erhält, abhängigvom beim Vertragsabschluss gewählten vertragsgegenständlichen Nutzungsvolumen derSoftware, ausreichend Speicherplatz zur Speicherung seiner Daten. Die Möglichkeit derSpeicherung der Inhalte und Daten im Sinne eines Data-Hosting beziehen sich nur aufvertragskonform konfigurierte Inhalte des Clients. Widerrechtlich erlangte oderrechtswidrig erstellte Inhalte werden vom Provider nicht auf dem Server zur Verfügunggestellt bzw. behält sich der Provider das Recht vor, nach Kenntnis der Widerrechtlichkeitoder Rechtswidrigkeit, die entsprechenden Inhalte vom Server zu nehmen. Dievertragsgegenständlichen Server des Providers befinden sich in Mitgliedstaaten derEuropäischen Union.
11. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages
Der gegenständliche Vertrag wird für die Dauer von 1 oder 12 Monaten geschlossen. Dievom Provider und vom Client wechselseitig zu erbringenden Leistungen verlängern sichautomatisch um die jeweils beim Vertragsabschluss gewählten Vertragsmonate, wennnicht eine der beiden Vertragsparteien den Vertrag vor Erfüllung der Vertragsdauerkündigt. Im Fall der Verlängerung gelten die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen, wiediese auf der Webapplikation zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung veröffentlicht undeinsehbar sind. Die Kündigung kann schriftlich, insbesondere per E-Mail, ausgesprochenwerden. Die Kündigung des Vertrages durch den Client bis spätestens einen Werktag vorErfüllung der Vertragsdauer gilt als rechtzeitig. Unabhängig von der ordentlichenBeendigung des Vertrages, bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung, beiVorliegen eines wichtigen Grundes, unberührt. Ein wichtiger Grund für die vorzeitigeBeendigung des Vertrages liegt vor, wenn die ordentliche Fortsetzung desVertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zum Ende derVertragsdauer unzumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Client unterNutzung der Standard-Software Computerspiele selbst konfiguriert, die rechtswidrigeoder menschenverachtende Inhalte aufweisen, oder er gegen wesentliche vertraglichePflichten verstößt. Der Provider behält sich das Recht vor einem Client, der derartigeInhalte verwendet, vom Zugang zur Webapplikation auszuschließen. Der Provider wirdden Client über den zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss zur Nutzung derWebapplikation informieren. Der Provider ist im Falle einer geltend gemachtenaußerordentlichen Kündigung berechtigt, vom Client auf seinen Servern abgelegteDaten, ohne Aufforderung und vollständig zu löschen.
12. Gerichtsstandvereinbarung und Rechtwahlvereinbarung
Vereinbarter Erfüllungsort ist Wien. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder imZusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließlicheZuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien. Auf das gegenständlicheVertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
13. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oderundurchführbar sein sollten oder nach Vertragsabschluss unwirksam oderundurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages in seinen übrigenVertragspunkten unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbarenBestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, derenWirkung dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung amehesten entspricht.
14. Schlussbestimmungen
Die Parteien kommen darin überein, dass der vorliegende Vertrag, samt zugehörigemAnhang als vertragsimmanentem Bestandteil des Vertrages, das gesamteÜbereinkommen der Vertragsparteien darstellt und insbesondere keine mit diesem
Anhänge
Service level agreement (Stand: 03.03.23)
Vertragsparteien sind der Provider und der Client im Sinne des Software as a service- Vertrages. Die hier gegenständliche Vereinbarung regelt die vertraglich vereinbarte Verfügbarkeit des Vertragsgegenstandes, die Meldung von Fehlfunktionen und die vereinbarte Reaktionszeit des Providers in Bezug auf die Behebung von Fehlfunktionen.
Nutzung der Software (Nutzungsberechtigung)
Der Provider ermöglicht dem Client den Zugang zur Webapplikation https://pixelshakes.com/ und die Nutzung der Software im Rahmen dieses Vertrages und für die Dauer dieses Vertrages, unabhängig von Uhrzeit oder Wochentag, also an 7 Tagen pro Woche und ganztägig. Der Provider übernimmt es die Funktionalität der technischen Grundfunktionen des Vertragsgegenstandes täglich zu gewährleisten. Die Überwachung ist vom Provider zu den unter https://bytewood.com/ einsehbaren Geschäftszeiten zu besorgen. Sollten umfassende Wartungsarbeiten von Seiten des Providers notwendig sein und ist durch diese ein nicht bloß vorübergehender Nutzungsausfall des Vertragsgegenstandes durch den Client gegeben, so wird der Provider diese Wartungsarbeiten im Vorfeld ankündigen.
Der Provider wird dem Client stets die aktuelle Version der Software zur Nutzung zur Verfügung stellen.
Nutzung der Server (Data-Hosting)
Um die Speicherung und die Nutzung der vom Client mit Hilfe der vertragskonformen Nutzung des Vertragsgegenstandes konfigurierten Spiele zu gewährleisten, wird der Provider einen gemäß des im Zuge des Vertragsabschlusses gewählten Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung stellen. Der Provider wird dafür Sorge tragen, dass der benötigte Speicherplatz auf dem Server für die Nutzung ausreichend ist. Der Provider gewährleistet die Abrufung der gespeicherten Inhalte durch den Client durch browserunterstützte Anwendungssysteme. Der Client hat die Verarbeitung seiner auf dem Server zu speichernden Daten, konfigurierten
Spiele und Inhalte vertragskonform durchzuführen und hat insbesondere dafür zu sorgen, dass einem nichtnutzungsberechtigten Dritten keine Speicherplatzmöglichkeit auf dem für den Client eingeräumten Speicherplatz des Servers eingeräumt werden kann. Der Client hat es zu unterlassen Inhalte oder Daten auf dem für ihn eingeräumten Speicherplatz des Servers zu veröffentlichen, zu verarbeiten, zu nutzen oder sonst wie bereitzustellen, die
gegen bestehende Gesetze verstoßen.
Kundendienst
Der Provider steht dem Client für Anfragen und Rückfragen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und insbesondere seiner technischen Umsetzung im Rahmen des gegenständlichen Vertrages zur Verfügung. Der Client hat den Provider über Fehlfunktionen des Vertragsgegenstandes oder Funktionsausfälle in Kenntnis zu setzen. Die Kontaktaufnahme ist sowohl schriftlich per E-Mail als auch mündlich per Telefon möglich. Die entsprechenden Kontaktdaten und die Geschäftszeiten des Providers sind abrufbar unter https://bytewood.com/ Der Provider wird die an ihn gerichteten Anfragen und Rückfragen zum Vertragsgegenstand
innerhalb der Geschäftszeiten, abhängig von ihrer Dringlichkeit, bearbeiten und dem Anliegen des Client schriftlich oder mündlich entsprechen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen um die ordnungsgemäße und vertragskonforme Nutzung des Vertragsgegenstandes herzustellen.
Preistabelle
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Datenschutzvereinbarung
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